Montag, 21. März 2011

Joint-Kinder in Münster (XI)

16. Dezember 2010
Das Jugendamt von Münster als Freund

"Auch hat mein Sohn bei mir angeblich keine Struktur. Leider weiß die Behörde, dass das nicht stimmt, ist aber immer ein gutes Argument, um sein eigenes Ziel durchzusetzen", schreibt mir eine Mutter, die nach ihren eigenen Angaben nach Luxemburg geflüchtet ist, um sich vor einem deutschen Jugendamt zu schützen.

Einen ähnlichen Vorwurf muss sich zurzeit auch eine Mutter aus Münster gefallen lassen. Der Verfahrensbeistand ihrer beiden Kinder schreibt am 10. Dezember 2010 an das Oberlandesgericht von Hamm: "Die Kindesmutter zeigt nach wie vor keine Einsicht in die Bedürfnisse ihrer Kinder nach Ruhe und Entwicklung in einem stabilen Lebensumfeld."

Ferner schreibt diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen, die Kindesmutter sei der Meinung, "sie habe grundsätzlich das Richtige getan". Das macht doch eigentlich immer nur das Jugendamt von Münster. Das hat sich folgende Lösung einfallen lassen: Die eineinhalbjährige Tochter lebt bei einer Bereitschaftspflegemutter und soll eine Pflegefamilie bekommen, der dreijährige Sohn lebt beim Kindesvater.

Rausgebissen werden sollen die Großmutter der Kinder, Kommissar Internet als Patenonkel und zwei Patentanten, die der Mutter helfen wollen. Allerdings scheinen diese Helferinnen und Helfer nach Auffassung des Jugendamtes von Münster einen entscheidenden Charakterfehler zu haben. Sie sagen nicht - wie der Kindesvater das tut: "Ich kiffe nur noch nach 19 Uhr, wenn der Junge schläft." Und lassen dabei die Tür zum Kinderzimmer offen stehen.

Warum macht das Jugendamt von Münster nicht klare Kante und sagt: "Abends ein Joint und wir sind euer Freund. Dann trennen wir auch die Geschwister nicht mehr und erkundigen uns jedes Jahr bei euch, ob die Kleinen schon die Pflege von Cannabispflanzen beherrschen"?

Das wäre doch ein Deal - nur nicht mit Haschisch, denn mit diesem Zeug dealen ist verboten, weiß Kommissar Internet aus dem Betäubungsmittelgesetz.

Übrigens: Jährlich sterben laut einer internationalen Studie 125 000 Kinder an den Folgen von Passivrauchen. Mit Cannabispflanzenduft sinkt die Zahl?

20. Dezember 2010
Antwort der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Sehr geehrter Herr Tjaden,


ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich Sorgen um die Gesundheit Ihres Patenkindes machen. Angesichts Ihrer Schilderungen scheinen diese auch berechtigt zu sein, wobei aus der Ferne dies natürlich nur eingeschränkt beurteilt werden kann.

Wenn die Eltern rauchen bzw. Cannabis konsumieren kommen vermutlich mehrere Risikofaktoren für die Entwicklung des Kindes in Betracht. Die Gefahren des Passivrauchens (bezogen auf Tabak) sind schon seit längerem bekannt und wurden von der von Ihnen genannten Studie im Grunde nur noch mal bestätigt und mit konkreten Zahlen unterfüttert. Daher wurden in Deutschland und vielen andere Ländern auch Rauchverbote an öffentlichen Plätzen erlassen. Das Rauchen in den eigenen Räumen ist aber nicht davon betroffen. Jedoch sollten verantwortungsvolle Eltern möglichst nicht in den eigenen Räumen rauchen, da die Kinder nicht nur den Rauch passiv einatmen, sondern auch die Rückstände auf Möbeln und auf der Kleidung der Eltern, mit denen die kleinen Kinder ja intensiv in Kontakt kommen, aufnehmen (siehe http://www.drugcom.de/?id=archiv&sid=2010&idx=725).

Wenn Cannabis geraucht wird, kann der Qualm natürlich auch passiv eingeatmet werden. Ob die von dem Kind aufgenommenen Mengen bedeutsam sind, lässt sich so schwer sagen. Letztlich ist es aber eine Frage der Dosis. Wenn im Nebenzimmer stark Cannabis geraucht wird, beispielsweise mit Hilfe eine Wasserpfeife und dies häufig der Fall ist, also z. B. täglich und nur unzureichend gelüftet wird, so kann eine Beeinträchtigung durch passives Einatmen nicht ausgeschlossen werden. Sie merken, wir drücken uns vorsichtig aus, weil es da immer auch auf die Umstände des Einzelfalls abhängt. Aber gut für das Kind sind diese Umstände ganz bestimmt nicht. Zudem wird Cannabis häufig mit Tabakvermengt, so dass zum passivem Einatmen von Cannabisdämpfen auch noch der Tabakrauch hinzukommt.

Auch ist zu fragen, ob es der Entwicklung des Kindes zuträglich ist, wenn der allein erziehende Vater Cannabis raucht. Allerdings müsste man da schon genauer hin gucken. Wie häufig wird konsumiert? Liegt womöglich eine Abhängigkeit vor? Wie gut gelingt die Organisation des Alltags? Wie gut ist das Verhältnis zum Kind? Das sind eine Menge Fragen, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann, die Sie aber auch für sich beantworten können.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Auskünfte geben. Dazu müssten Sie sich juristischen Rat einholen. Was die gesundheitlichen und sozialen Folgen für das Kind betrifft, so können Sie als Patenonkel aber Ihre Sorgen durchaus dem Vater des Kindes mitteilen. Wichtig wäre, dass dies möglichst NICHT in einer vorwurfsvollen Haltung geschieht, da dies nur Widerstand erzeugt und somit kontraproduktiv ist. Haben Sie auch keine Scheu, geradeheraus ihre Sorgen anzusprechen. Je klarer sie dies formulieren, umso bessern. Wenn der Vater ernsthafte Bedenken wegen der Gesundheit seines Kindes von jemanden anderen zu hören bekommt, so kann ihm dies durchaus zu denken geben. Und vielleicht ändert er sein Verhalten.

Im Interesse des Kindes ist es bestimmt hilfreich, wenn Sie versuchen, ins Gespräch mit dem Vater zu kommen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Geduld und
Ihrem Patenkind alles Gute.

Liebe Pflegefamilie

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