Montag, 21. März 2011

Kinder in Münster (XVI)

16. Januar 2011
Jugendamtsmitarbeiter muss abgelöst werden

Kommissar Internet hat´s in den "Westfälischen Nachrichten" vom 8. Januar 2011 gelesen: Die Jugendamtsleiterin von Münster spricht von einem "Vier-Augen-Prinzip". Das werde von der Behörde angewendet. Vorstellen kann sich Kommissar Internet darunter: nichts!

Vorstellen kann sich Kommissar Internet aber, wie sich eine Mutter fühlen muss, wenn sie auf die Folter gespannt wird. Deswegen hat jetzt die Jugendamtsleiterin Post bekommen, eine Kopie bekam die Familienrichterin:

"Sehr geehrte Frau Pohl,

sehr geehrte Frau Richterin Braem,

ich formuliere mein Anliegen erst einmal als Bitte:

Betreut wird der "Fall ..." vom Jugendamtsmitarbeiter Herrn T. M. E. leistet er keine sachgerechte Arbeit, die den Kindern, den Eltern und den Gerichten zugute kommen könnte.

1. Bereits am 29. November 2010 hat Herr T. auf dem Flur des Amtsgerichtes von Münster im Beisein des Kindesvaters, des Anwaltes des Kindesvaters, des Verfahrensbeistandes und in meinem Beisein behauptet, er habe aus Hamm bereits gehört, dass es in dem anhängigen Verfahren II-13 UF 83/10 drei Optionen gäbe. Die Kindesmutter war zu der Zeit gerade auf dem Weg zur Toilette.

2. In Gesprächen mit der Kindesmutter weist Herr T. darauf hin, dass sie davon ausgehen müsse, dass ihr Sohn beim Kindesvater bleibe, die Tochter bekomme eine Pflegefamilie. Das werde die Entscheidung der Gerichte sein.

3. In dieser Woche hat Herr T. gegenüber der Kindesmutter behauptet, sie müsse sich auf eine kurzfristige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vorbereiten.

4. Der Kindesvater und Herr T. haben - ohne Absprache mit der Ersatzpflegerin und ohne Absprache mit der Kindesmutter - für den Sohn einen neuen Kindergarten gefunden, den der Kleine seit Anfang des Jahres besucht. In meinem Verfahren jedoch hat Herr T. behauptet, die Kinder müssten erst einmal zur Ruhe kommen. So hat auch das Familiengericht entschieden.

Ein konstruktiver Dialog zwischen der Kindesmutter und Herrn T. ist m. E. nicht mehr möglich. Sehr geehrte Frau Pohl, ich bitte Sie deshalb darum, dass entweder Sie den "Fall..." übernehmen oder ein geeigneter Mitarbeiter/eine geeignete Mitarbeiterin.

Ich habe heute das Oberlandesgericht in Hamm angerufen. Dort sind die Aussagen von Herrn T. mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden."

Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

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