Dienstag, 8. Februar 2011

Ergriffen vom Handeln (I)

1. Februar 2011
Von Werten und vom Konzept

"Dabei sind die wichtigen inhaltlichen Werte wie Erziehungsfähigkeit, Kindeswohl und Elternrecht, so wie sie im Sinne der Rechtsprechung und der Prinzipien des SGB VIII gelten, von uns konzeptionell so aufgegriffen, dass sie mit unserem Konzept und unserem methodischen Handeln kompatibel sind."

Da ist Kommissar Internet nicht nur auf-, sondern auch ergriffen, zumal die Einrichtung, die derartiges über sich im Internet behauptet, nach eigenen Angaben auch noch mit "rund 35 Jugendämtern" zusammenarbeitet. Warum eigentlich nicht mit rund 36? Oder sind es gar nur 34, weil das Jugendamt von Wolfsburg beispielsweise erfahren hat, was geschieht, wenn eine Behörde zu einer anderen Auffassung gelangt als diese Einrichtung? Dann rattert nach Angaben eines Mitarbeiters so lange das Faxgerät mit Protestnoten, bis das Gerät abgestellt werden muss.

Doch nicht nur so was gehört zum "Konzept" dieser Einrichtung. Ist jemand nicht mehr da, muss er auch mit Beschimpfungen übelster Art rechnen. Und zwar in aller Öffentlichkeit. Da kennt der Leiter der Einrichtung nichts. Der heißt übrigens Ruthard Stachowske. Die Einrichtung heißt Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Die leitet der seit 1993 und muss sich Kritik gefallen lassen - gegen die er sich allerdings seiner jüngsten Internet-Veröffentlichung zufolge in allen Fällen so erfolgreich gewehrt hat, dass ihm die Gerichte sogar noch "unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt" haben.

Kommissar Internet ist derlei zwar nicht bekannt, aber der Mensch irrt, so lange er lebt und versteht Beschlüsse möglicherweise so falsch wie Ruthard Stachowske das niemals passieren könnte. Wenn ein Richter dem Anwalt von Stachowske sagt, dass er eine Klage zurückweisen werde, wenn der nicht mehr zu bieten habe, ist das - wie von Kommissar Internet angenommen -  gar keine Schlappe, sondern kompatibel mit den Vorstellungen der "rund 35 Jugendämter".

Aber ist auch das noch kompatibel? Ruthard Stachowske wiederholt am 24. Januar 2011 im Internet Sätze, die er erstmals am 15. Dezember 2010 geschrieben hat. Erst beklagt er sich über Cyberstalking, dann merkt er an: "Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht  getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kindeswohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder."

Kommissar Internet hat sich umgehört. Nirgendwo Eltern, Mütter oder Väter, die sexuelle oder andere Gewalt angewendet hätten und deswegen ihre Kinder verloren haben. Warum aber setzt Ruthard Stachowske solche Behauptungen in die Welt, die nachprüfbar falsch sind?

Da Kommissar Internet da überfragt ist, wird er "rund 35 Jugendämter" befragen. Vielleicht führt diese Befragung zu neuen Erkenntnissen. Die befragten Behörden müssten nur antworten: Die Beleidigung von Eltern, Müttern und Väter, die erst bei uns und dann in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, halten wir für o. k.

Kommissar Internet aber nicht...

Zum Hintergrund 

Mail an Jugendämter

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wie Verfahren vor dem Hamburger Landgericht laufen kann man nachlesen auf www.buskeismus.de Dort auf Termine gehen. Von wegen: eindeutige Erfolge des Herrn Stachowske...